Kindergeldrechner 2026

Kindergeld berechnen und mit dem Kinderfreibetrag vergleichen

Kindergeld/Monat
510 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
2 × 255 €/Monat/Kind510 €
Kindergeld/Jahr6.120 €
Was wäre wenn?

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag-Vorteil bei steigendem Einkommen (2 Kinder)

Kindergeld p.a.Kinderfreibetrag-MehrwertBasis
0 €2K €4K €6K €9K €Start29 J.58 J.87 J.116 J.145 J.170 J.

Kindergeld nach Anzahl Kinder (2026)

Anzahl KinderPro Kind/MonatGesamt/MonatJahresbetrag
1 Kind255 €255 €3.060 €
2 Kinder255 €510 €6.120 €
3 Kinder255 €765 €9.180 €
4 Kinder255 €1.020 €12.240 €
5 Kinder255 €1.275 €15.300 €
6 Kinder255 €1.530 €18.360 €

ESt-Vorteil Kinderfreibetrag: Jahresbrutto × Kinderzahl

Jahresbrutto / Kinder1 K.2 K.3 K.4 K.
40.000 €3.060 €6.120 €9.180 €12.240 €
60.000 €3.468 €6.622 €9.462 €12.240 €
80.000 €3.911 €7.915 €11.430 €14.630 €
100.000 €3.911 €7.822 €11.733 €15.769 €
150.000 €3.911 €7.822 €11.733 €15.644 €
200.000 €3.911 €7.822 €11.733 €15.644 €

Kinderfreibetrag & weitere Freibeträge 2026

FreibetragBetrag p.a.Pro ElternteilHinweis
Kinderfreibetrag (§ 32 EStG)9.312 € (je Kind)4.656 €Sächlicher Bedarf + Erziehungs-/Ausbildungsfreibetrag
BetreuungsfreibetragEnthalten in Kinderfreibetrag2.928 € je Kind (inkl. in Kinderfreibetrag)
Kinderzuschlag (KiZ)Max. 292 €/Monat/KindFür Familien knapp über Bürgergeld-Grenze
Unterhaltsfreibetrag (§ 33a)Bis 10.908 €/Jahr10.908 €Für unterhaltsberechtigte Personen ohne Kindergeld
Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs. 2)1.200 €/Jahr600 €Ab 18 Jahren, auswärtige Berufsausbildung

Kindergeld 2026: Einheitlich 255 € pro Kind

Das Kindergeld ist eine steuerliche Familienleistung und beträgt ab 2025 für alle Kinder einheitlich 255 € pro Monat und Kind. Die frühere Staffelung nach Kinderzahl (unterschiedliche Beträge für das erste, zweite, dritte Kind usw.) wurde abgeschafft. Damit erhalten Familien mit mehreren Kindern dieselbe Förderung pro Kind wie Familien mit einem Kind.

Günstigerprüfung: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Es wird verglichen, ob Kindergeld oder der Kinderfreibetrag die höhere Steuerentlastung bringt. Bei höherem Einkommen lohnt sich häufig der Kinderfreibetrag mehr. Die Vergleichsrechnung läuft so ab:

Faustregel: Ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 65.000–70.000 € (Einzelveranlagung) lohnt sich der Kinderfreibetrag. Das Finanzamt entscheidet immer automatisch zu Ihren Gunsten.

Kindergeld bis 25 Jahre: Voraussetzungen

Nach dem 18. Geburtstag wird Kindergeld nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen weitergezahlt:

Eigenes Einkommen des Kindes

Bis 2011 spielte das Einkommen des Kindes eine Rolle (Einkommensgrenze für volljährige Kinder). Diese Grenze wurde abgeschafft. Seit 2012 hat das eigene Einkommen des Kindes (z.B. aus Minijob, Ausbildungsvergütung) keinen Einfluss mehr auf den Kindergeldanspruch der Eltern.

Kinderzuschlag als Ergänzung

Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (KiZ) beantragen. Er beträgt bis zu 250 € pro Kind und Monat. Voraussetzung: Das Einkommen der Eltern reicht für den Eigenbedarf, aber nicht für den Kindesunterhalt. Der Kinderzuschlag wird nicht auf das Kindergeld angerechnet und wird ebenfalls bei der Familienkasse beantragt.

Häufige Fragen zum Kindergeld

Nein, nur ein Elternteil erhält das Kindergeld ausgezahlt – derjenige, bei dem das Kind lebt (Hauptwohnsitz). Der andere Elternteil kann die Hälfte des Kinderfreibetrags beanspruchen. Bei gemeinsamem Haushalt einigen sich die Eltern, wer das Kindergeld erhält (meist derjenige mit der Familienkasse-Verbindung).

Das Kindergeld bleibt unberührt. Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für volljährige Kinder. Auch bei einer gut bezahlten Werkstudentenstelle oder einer Berufsausbildung mit hoher Vergütung bleibt der Kindergeldanspruch erhalten, solange die Ausbildung im Vordergrund steht.

Kindergeld kann rückwirkend für maximal 6 Monate beantragt werden. Wer den Antrag vergisst oder verzögert, verliert Ansprüche. Deshalb: Antrag sobald wie möglich stellen – am besten direkt nach der Geburt oder dem Einsetzen der Voraussetzungen.

EU-Bürger haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland wohnen und arbeiten (oder Leistungen beziehen). Drittstaatsangehörige haben Anspruch mit einer Niederlassungserlaubnis oder bestimmten Aufenthaltserlaubnissen. Die genauen Regelungen hängen vom Aufenthaltsstatus ab.

Kindergeld ist eine Dauerleistung für Familien (bis zu 25 Jahre). Elterngeld ist eine zeitlich begrenzte Einkommensersatzleistung nach der Geburt (12–14 Monate, mit Partner-Monaten bis 16 Monate). Beide Leistungen können gleichzeitig bezogen werden – das Elterngeld wird nicht auf das Kindergeld angerechnet.

Verwandte Rechner