Kfz-Steuer in Deutschland 2026
Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist eine Bundessteuer, die von den Finanzämtern verwaltet wird. Seit der Reform 2021 für Neuzulassungen wird der CO₂-Ausstoß progressiv besteuert, um Käufer zu emissionsarmen Fahrzeugen zu lenken.
Die CO₂-Staffelung seit 2021
Für Pkw mit Erstzulassung ab 01.01.2021 gilt eine verschärfte CO₂-Staffelung:
- Bis 95 g/km: 0 €/g (Null-Emissionen-Bonus)
- 96–115 g/km: 2,00 €/g
- 116–135 g/km: 2,20 €/g
- 136–155 g/km: 2,50 €/g
- 156–175 g/km: 2,90 €/g
- 176–195 g/km: 3,40 €/g
- Über 195 g/km: 4,00 €/g
Elektroautos: Bis 2030 steuerfrei
Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sind für 10 Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit, maximal bis zum 31.12.2030. Ein heute zugelassenes E-Auto bleibt also bis 2035 (oder 2036) steuerfrei.
Diesel: Warum teurer?
Diesel-Pkw zahlen mit 9,50 €/100 ccm den 4,75-fachen Hubraum-Satz gegenüber Benzinern (2,00 €). Historischer Grund: Diesel-Kraftstoff wird mit niedrigerer Energiesteuer belastet; die höhere Kfz-Steuer gleicht das (teilweise) aus.
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer
Als Arbeitnehmer nicht direkt. Als Unternehmer/Selbstständiger können Sie die Kfz-Steuer für betrieblich genutzte Fahrzeuge als Betriebsausgabe absetzen. Bei der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) ist sie indirekt berücksichtigt.
Bei Halterwechsel erfolgt anteilige Rückerstattung der Kfz-Steuer für die verbleibende vorausgezahlte Periode. Das Finanzamt erstattet automatisch nach Ummeldung.
Motorräder werden nach Hubraum besteuert: 1,84 €/100 ccm. Bei 600 ccm also ca. 11 € pro Jahr. Wesentlich günstiger als ein Pkw.
Maßgeblich ist der im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V7) eingetragene CO₂-Wert in g/km nach WLTP (für Neuzulassungen ab 2019) oder NEFZ (ältere Fahrzeuge).
Ja: Schwerbehinderte (Merkzeichen H oder aG) können vollständige Befreiung beantragen. Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) haben Sonderregelungen.
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