Kfz-Steuer-Rechner 2026

PKW-Steuer nach Hubraum, CO₂ und Antriebsart berechnen

ccm
g/km
Kfz-Steuer/Jahr
124,50 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Hubraum-Anteil28,00 €
CO₂-Anteil96,50 €
Kfz-Steuer/Monat10,38 €
Was wäre wenn?
Hinweis: Die Kfz-Steuer wird vom Finanzamt festgesetzt. Maßgeblich sind die Fahrzeugbrief-Angaben. Plug-in Hybride erhalten eine Ermäßigung. E-Autos sind bis 31.12.2030 steuerbefreit (gilt für Erstzulassungen bis dahin und 10 Jahre lang).
FahrzeugklasseHubraum-AnteilCO₂-AnteilSteuer/JahrSteuer/Monat
Kleinwagen (Benzin, 1.0L, 110g CO2)20,00 €30,00 €50,00 €4,17 €
Kompaktklasse (Benzin, 1.4L, 140g CO2)28,00 €96,50 €124,50 €10,38 €
Mittelklasse (Benzin, 2.0L, 160g CO2)40,00 €148,50 €188,50 €15,71 €
Oberklasse (Benzin, 3.0L, 200g CO2)60,00 €280,00 €340,00 €28,33 €
Diesel Kompakt (1.6L, 120g CO2)152,00 €51,00 €203,00 €16,92 €
Diesel SUV (2.0L, 150g CO2)190,00 €121,50 €311,50 €25,96 €
E-Auto (steuerfrei bis 2030)Steuerfrei0,00 €
CO₂-Staffelung im Detail (Neuzulassung ab 2021)
Stufe (g/km)Satz (€/g)Anteil in dieser StufeSteuer dieser StufeAktiv?
095 g/km0 €/g95 gJa
95115 g/km2 €/g20 g40,00 €Ja
115135 g/km2.2 €/g20 g44,00 €Ja
135155 g/km2.5 €/g5 g12,50 €Ja
155175 g/km2.9 €/gNein
175195 g/km3.4 €/gNein
195 g/km4 €/gNein
E-Auto vs. Verbrenner – Historischer Vergleich
ErstzulassungVerbrenner (Ihr Fahrzeug)E-Auto (gleicher Jahrgang)Ersparnis E-Auto
2015118,00 €/Jahr0,00 €/Jahr118,00 €/Jahr
2018118,00 €/Jahr0,00 €/Jahr118,00 €/Jahr
2020118,00 €/Jahr0,00 €/Jahr118,00 €/Jahr
2022124,50 €/Jahr0,00 €/Jahr124,50 €/Jahr
2024124,50 €/Jahr0,00 €/Jahr124,50 €/Jahr
2026124,50 €/Jahr0,00 €/Jahr124,50 €/Jahr

Hubraum (ccm) / CO₂ (g/km)95 g120 g140 g160 g200 g250 g
1000 ccm20 €71 €117 €169 €300 €500 €
1400 ccm28 €79 €125 €177 €308 €508 €
1600 ccm32 €83 €129 €181 €312 €512 €
2000 ccm40 €91 €137 €189 €320 €520 €
2500 ccm50 €101 €147 €199 €330 €530 €
3000 ccm60 €111 €157 €209 €340 €540 €

Kfz-Steuer in Deutschland 2026

Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist eine Bundessteuer, die von den Finanzämtern verwaltet wird. Seit der Reform 2021 für Neuzulassungen wird der CO₂-Ausstoß progressiv besteuert, um Käufer zu emissionsarmen Fahrzeugen zu lenken.

Die CO₂-Staffelung seit 2021

Für Pkw mit Erstzulassung ab 01.01.2021 gilt eine verschärfte CO₂-Staffelung:

Elektroautos: Bis 2030 steuerfrei

Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sind für 10 Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit, maximal bis zum 31.12.2030. Ein heute zugelassenes E-Auto bleibt also bis 2035 (oder 2036) steuerfrei.

Diesel: Warum teurer?

Diesel-Pkw zahlen mit 9,50 €/100 ccm den 4,75-fachen Hubraum-Satz gegenüber Benzinern (2,00 €). Historischer Grund: Diesel-Kraftstoff wird mit niedrigerer Energiesteuer belastet; die höhere Kfz-Steuer gleicht das (teilweise) aus.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer

Als Arbeitnehmer nicht direkt. Als Unternehmer/Selbstständiger können Sie die Kfz-Steuer für betrieblich genutzte Fahrzeuge als Betriebsausgabe absetzen. Bei der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) ist sie indirekt berücksichtigt.

Bei Halterwechsel erfolgt anteilige Rückerstattung der Kfz-Steuer für die verbleibende vorausgezahlte Periode. Das Finanzamt erstattet automatisch nach Ummeldung.

Motorräder werden nach Hubraum besteuert: 1,84 €/100 ccm. Bei 600 ccm also ca. 11 € pro Jahr. Wesentlich günstiger als ein Pkw.

Maßgeblich ist der im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V7) eingetragene CO₂-Wert in g/km nach WLTP (für Neuzulassungen ab 2019) oder NEFZ (ältere Fahrzeuge).

Ja: Schwerbehinderte (Merkzeichen H oder aG) können vollständige Befreiung beantragen. Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) haben Sonderregelungen.

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