So funktioniert der Indexmiete-Rechner
Der Rechner hat drei Tabs: Im Tab Anpassung berechnen geben Sie den VPI bei Vertragsabschluss und den aktuellen VPI ein – das Ergebnis zeigt die neue zulässige Kaltmiete. Im Tab Jahresvergleich sehen Sie die prozentuale Veränderung über einen definierten Zeitraum. Im Tab Kostenprognose schätzen Sie anhand einer angenommenen Inflationsrate, wie sich Ihre Miete in den nächsten Jahren entwickeln wird.
Den aktuellen VPI finden Sie auf der Website des Statistischen Bundesamts (Destatis) unter dem Thema „Verbraucherpreise".
Die Formel: Indexmiete berechnen
Neue Miete = Alte Miete × (neuer VPI ÷ alter VPI)
Die prozentuale Mietveränderung berechnet sich damit als:
Änderung (%) = ((neuer VPI − alter VPI) ÷ alter VPI) × 100
Beispielrechnung
Frau Schmidt hat 2020 einen Indexmietvertrag unterschrieben. Damals lag der VPI bei 105,0. Im Jahr 2026 beträgt der VPI 121,5.
- Kaltmiete bei Vertragsabschluss: 850 €
- VPI alt (2020): 105,0
- VPI neu (2026): 121,5
- Neue Miete: 850 × (121,5 ÷ 105,0) = 982,14 €
- Mieterhöhung: +132,14 € (+15,7 %)
Indexmiete: Vor- und Nachteile
Vorteile für Mieter: Planungssicherheit, keine willkürlichen Erhöhungen, bei Deflation sinkt die Miete theoretisch.
Nachteile für Mieter: Bei hoher Inflation (wie 2022/2023 in Deutschland) kann die Miete stark steigen. Die Kappungsgrenze gilt nicht.
Vorteile für Vermieter: Automatische Anpassung ohne aufwendige Mietspiegel-Recherche, Inflationsschutz für die Mieteinnahmen.
VPI in Deutschland: Historische Entwicklung
Der Verbraucherpreisindex hat sich in Deutschland in den letzten Jahren deutlich beschleunigt: 2021 lag die Inflationsrate noch bei ca. 3,2 %, 2022 stieg sie auf 7,9 % – den höchsten Wert seit 1951. 2023 betrug die Inflation ca. 5,9 %, 2024 und 2025 normalisierte sie sich wieder auf ca. 2–3 %. Indexmieter, die 2020/2021 eingezogen sind, mussten entsprechend deutliche Mietsteigerungen hinnehmen.
Häufige Fragen zur Indexmiete
Bei einem Indexmietvertrag ist die Mietentwicklung an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt. Steigt der VPI, darf der Vermieter die Miete entsprechend anpassen. Die Erhöhung muss schriftlich mit mindestens 3-monatiger Ankündigungsfrist erfolgen und erst nach frühestens 12 Monaten nach der letzten Erhöhung.
Den aktuellen Verbraucherpreisindex veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) monatlich auf destatis.de. Für die Berechnung relevant ist der Gesamtindex für Deutschland (Basisjahr 2020 = 100).
Höchstens einmal pro Jahr und frühestens 12 Monate nach der letzten Anpassung. Die Erhöhung muss schriftlich angekündigt werden und frühestens mit dem übernächsten Monat nach Ankündigung wirksam werden.
Die Mietpreisbremse gilt für die Ausgangsmiete bei Neuvermietung. Hat der Vermieter die Anfangsmiete korrekt nach Mietpreisbremse gesetzt, können Indexanpassungen dennoch über diese Grenze führen – das ist rechtlich umstritten und aktuell Gegenstand von Gerichtsverfahren.
Grundsätzlich nicht, wenn der Vertrag rechtswirksam ist. Sie können jedoch prüfen, ob die Ankündigungsfrist eingehalten wurde, die Berechnungsgrundlage korrekt ist und ob ggf. Sonderregelungen im Vertrag gelten.