Die neue Grundsteuer 2025: Was hat sich geändert?
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die alte Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig. Die neuen Werte gelten ab dem 1. Januar 2025. Grundlage sind Neubewertungen aller Grundstücke – mit dem Stichtag 1. Januar 2022.
Das Bundesmodell: Die Formel
Im Bundesmodell (gilt für die meisten Bundesländer) berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten:
- Grundsteuerwert: Bodenanteil + Gebäudeanteil (basiert auf Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Nettokaltmiete, Wohnfläche)
- Steuermessbetrag: Grundsteuerwert × Messzahl (bei Wohngebäuden: 0,31 ‰)
- Grundsteuer: Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde
Wo finde ich meine Daten?
- Bodenrichtwert: BORIS-Portal Ihres Bundeslandes oder Gutachterausschuss
- Grundstücksfläche: Grundbuchauszug oder Katasteramt
- Hebesatz: Gemeindeverwaltung oder aktueller Grundsteuerbescheid
- Wohnfläche: Grundriss oder Mietvertrag
Bundesländer mit eigenen Modellen (abweichend vom Bundesmodell)
- Bayern: Flächenmodell – nur Fläche zählt, keine Wertkomponente
- Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell
- Hamburg: Wohnlagemodell
- Hessen: Flächen-Faktor-Modell
- Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell
Häufig gestellte Fragen
Grundsteuerwert × Steuermesszahl (0,31 ‰) × Hebesatz. Der Grundsteuerwert basiert auf Bodenrichtwert, Fläche und Nettokaltmiete.
Im BORIS-Portal Ihres Bundeslandes, beim Gutachterausschuss oder im Grundsteuerbescheid.
Gemeindespezifischer Faktor. München ~535 %, Berlin ~810 %. Bestimmt die finale Grundsteuer.
Bayern (Flächenmodell), BW, Hamburg, Hessen, Niedersachsen haben eigene Modelle.
Ja, gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamts können Sie Einspruch einlegen, wenn die Wertfeststellung fehlerhaft erscheint. Fristen: 1 Monat nach Zustellung.
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