Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) der gesetzlichen Rentenversicherung sichert Arbeitnehmer ab, die durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Es gibt zwei Stufen: die volle und die teilweise Erwerbsminderungsrente.
Volle vs. Teilweise EM-Rente
Volle Erwerbsminderungsrente: Für Personen, die weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Die Rente entspricht dem vollen Rentenanspruch.
Teilweise Erwerbsminderungsrente: Für Personen, die noch 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeitsfähig sind. Die Rente beträgt 50 % der vollen EM-Rente.
Die Zurechnungszeit – wichtiger Schutz für Jüngere
Die Zurechnungszeit ist ein besonderer Schutz: Bei EM-Rente wird Ihre Rentenzeit fiktiv bis zum 67. Lebensjahr verlängert. Das bedeutet: Selbst wer mit 40 Jahren erwerbsgemindert wird, erhält so Entgeltpunkte, als hätte er bis 67 weitergearbeitet. Je jünger der Betroffene, desto stärker wirkt die Zurechnungszeit.
Zugangsfaktor und Abschläge
Der Zugangsfaktor kann die EM-Rente mindern, wenn die Rente vor dem regulären Rentenalter (65 Jahre + 11 Monate) beginnt:
- Abschlag: 0,108 % pro Monat vor der Altersgrenze
- Maximaler Abschlag: 10,8 % (100 Monate)
- Zugangsfaktor 1,0 = kein Abschlag
Häufig gestellte Fragen
Entgeltpunkte (inkl. Zurechnungszeit bis 67) × Rentenwert (39,32 € West 2026) × Zugangsfaktor. Max. Abschlag: 10,8 %.
Volle EM (unter 3h/Tag arbeitsfähig): 100 % der EM-Rente. Teilweise EM (3–6h/Tag): 50 % der vollen EM-Rente.
Fiktive Verlängerung der Versicherungszeit bis 67, als ob Sie weitergearbeitet hätten. Erhöht die Entgeltpunkte, besonders wichtig für junge Betroffene.
Volle EM: ca. 1.178 €/Monat (3/8 der Bezugsgröße 2026). Teilweise EM: ca. 2.356 €/Monat.
5 Jahre Wartezeit, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge in letzten 5 Jahren, und ärztlich festgestellte Erwerbsminderung.