Erbschaftsteuerrechner

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer berechnen – mit Freibeträgen

Erbschaftsteuer
11.000 €
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SteuerklasseKlasse I
Persönlicher Freibetrag400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb100.000 €
Steuersatz11 %
Netto-Erbschaft489.000 €
Was wäre wenn?
VerwandtschaftSteuerklasseFreibetragSteuerEff. SteuersatzNetto-Erbschaft
EhegatteKlasse I500.000 €Steuerfrei0,0 %500.000 €
KindKlasse I400.000 €11.000 €2,2 %489.000 €
EnkelKlasse I200.000 €33.000 €6,6 %467.000 €
Eltern (Erb.)Klasse I100.000 €60.000 €12,0 %440.000 €
GeschwisterKlasse II20.000 €120.000 €24,0 %380.000 €
Nichten/NeffenKlasse II20.000 €120.000 €24,0 %380.000 €
SonstigeKlasse III20.000 €144.000 €28,8 %356.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse I (Ehegatte, Kind, Enkel)Klasse II (Geschwister, Neffen)Klasse III (Sonstige)
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Erbwert € / VerwandtschaftEhegatteKindEnkelGeschwisterSonstige
100.000 €0 €0 €0 €16.000 €24.000 €
250.000 €0 €0 €3.500 €46.000 €69.000 €
500.000 €0 €11.000 €33.000 €120.000 €144.000 €
1.000.000 €75.000 €90.000 €152.000 €294.000 €294.000 €
2.000.000 €285.000 €304.000 €342.000 €594.000 €594.000 €
5.000.000 €855.000 €874.000 €912.000 €1.494.000 €1.494.000 €

Die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer

Deutschland hat eine der differenziertesten Erbschaftsteuerregelungen: Der Verwandtschaftsgrad bestimmt sowohl den Freibetrag als auch den Steuersatz. Nahestehende Personen wie Ehegatten und Kinder profitieren von sehr hohen Freibeträgen, während entfernte Verwandte und Fremde höhere Steuern zahlen.

Freibeträge und Steuerklassen

Schenkungen alle 10 Jahre: Der wichtigste Optimierungshebel

Der Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Wer früh beginnt, kann erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen:

Besondere Steuerbefreiungen

Häufig gestellte Fragen

400.000 € pro Kind und pro Elternteil. Bei zwei Elternteilen kann ein Kind also 800.000 € steuerfrei erben – in 10 Jahren sogar mehrfach bei Schenkungen.

Steuerpflichtiger Erwerb = Nachlasswert minus Freibetrag. Darauf Steuersatz nach Steuerklasse (7–50 %).

Schenkung kann günstiger sein, weil Freibeträge alle 10 Jahre erneuert werden. Früh und schrittweise schenken spart oft viel Steuer.

Ja. Schenkungen über dem Freibetrag (und teils auch darunter) müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Banken melden Überweisungen über 20.000 € oft automatisch.

Ja, an Ehegatten vollständig steuerfrei. An Kinder steuerfrei bis 200 m² Wohnfläche, wenn sie 10 Jahre selbst einziehen.

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