So funktioniert der Elterngeldrechner
Im Tab Basiselterngeld berechnen Sie den monatlichen Betrag und die Gesamtleistung für die gewählten Bezugsmonate. Im Tab ElterngeldPlus sehen Sie, wie sich der Betrag halbiert, die Bezugsdauer aber verdoppelt. Im Tab Partnerschaftsbonus berechnen Sie die zusätzlichen 4 Monate, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten.
Elterngeld-Eckpunkte 2026
- Elterngeld-Satz: 65 % des Netto (bei Einkommen über 1.240 €), 67 % bei niedrigerem Einkommen
- Minimum: 300 €/Monat
- Maximum: 1.800 €/Monat
- Basiselterngeld: Max. 12 Monate (+ 2 Partnermonate)
- ElterngeldPlus: Max. 24 Monate (+ 4 Partnerschaftsbonus)
- Geschwisterbonus: +10 %, wenn Kind unter 3 oder 2 Kinder unter 6 im Haushalt
Elterngeld: Einkommensbasis und Berechnung
Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat (nicht der Lohnsteuerjahresausgleich). Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) und Nebeneinkünfte werden anders behandelt.
Für selbständige Eltern wird das Einkommen des vorletzten Steuerbescheids herangezogen.
Häufige Fragen zum Elterngeld
Das maximale Basiselterngeld beträgt 1.800 €/Monat. Es wird bei einem Nettoeinkommen von ca. 2.769 €/Monat erreicht (1.800 ÷ 0,65). Der Geschwisterbonus kann den Betrag noch leicht erhöhen.
Bürgergeld-Empfänger erhalten nur das Mindestelterngeld (300 €), das voll auf das Bürgergeld angerechnet wird. Netto entsteht damit kein Zusatzeinkommen. Dies ist eine häufige Kritik am System.
Ja, bis zu 32 Stunden/Woche (gilt seit 2024 nicht mehr – maximal 32 Stunden). ElterngeldPlus ist für Teilzeitarbeit besonders geeignet: Sie erhalten weniger Elterngeld, aber länger.
Der Bezugszeitraum beginnt mit dem Geburtsmonat des Kindes und muss spätestens 14 Monate nach der Geburt (Basiselterngeld) enden. Eine Aufteilung auf beide Elternteile und flexible Planung sind möglich.
Elterngeld ist steuerfrei, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es wird also bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, erhöht aber nicht direkt die Steuerlast. Für Bürgergeld gilt: Elterngeld wird angerechnet (Ausnahme: Mindestbetrag 300 € ab 2011 nicht mehr).