So funktioniert der Bürgergeld-Rechner
Im Tab Anspruch prüfen sehen Sie, ob Ihr Einkommen unter dem Gesamtbedarf liegt. Im Tab Leistungshöhe berechnen Sie den genauen Bürgergeld-Betrag nach Einkommensanrechnung. Im Tab Hinzuverdienst sehen Sie, wie sich ein Nebeneinkommen auf Ihre Leistung auswirkt.
Bürgergeld-Regelsätze 2026
- Alleinstehende / Alleinerziehende: 563 €/Monat
- Paare (je Person): 506 €/Monat
- Kinder 0–5 Jahre: 357 €/Monat
- Kinder 6–13 Jahre: 390 €/Monat
- Kinder 14–17 Jahre: 471 €/Monat
- Erwachsene Kinder bis 24 (im Haushalt): 451 €/Monat
- Zusätzlich: Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung, angemessene Höhe)
Freibeträge beim Hinzuverdienst
Wenn Bürgergeld-Empfänger erwerbstätig sind, gelten gestaffelte Freibeträge:
- Erste 100 €: vollständig frei
- 100 € bis 1.000 €: 20 % werden nicht angerechnet
- 1.000 € bis 1.500 €: 10 % werden nicht angerechnet
- Maximal monatlich freigestellter Betrag: ca. 520 €
Häufige Fragen zum Bürgergeld
Alleinstehende: ca. 563 €/Monat Regelsatz, plus Kosten der Unterkunft. Paare: je 506 €. Die genauen Sätze werden jährlich angepasst und können auf der Website des BMAS abgerufen werden.
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Miet- und Heizkosten in angemessener Höhe. Was „angemessen" ist, definiert jede Gemeinde separat. Bei unangemessener Wohnung haben Sie eine Frist, eine günstigere Wohnung zu suchen.
Seit 2023 gelten die Bürgergeld-Sanktionen: Bei Pflichtverletzungen (z. B. Jobangebot ablehnen ohne Grund) kann das Bürgergeld um 10–30 % gemindert werden. Wiederholte Verstöße führen zu weiteren Kürzungen.
Ja. Ein Minijob (450–538 €) wird nach Abzug des Freibetrags angerechnet. Aus einem 538-€-Minijob bleiben nach Freibetragsrechnung ca. 188 € nicht angerechnet = mehr Gesamteinkommen als ohne Arbeit.
Ja, Kindergeld wird als Einkommen des Kindes angerechnet und reduziert den Kinderbedarf. Bei volljährigen Kindern im Haushalt wird das Kindergeld beim Kind als Einkommen angerechnet.