Bürgergeld-Rechner 2026

Prüfen Sie Ihren Bürgergeldanspruch, berechnen Sie die Leistungshöhe und sehen Sie, wie viel Sie hinzuverdienen können.

Potenzieller Bürgergeldanspruch
1.163,00 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Regelbedarf563,00 €
Kinderbedarf0,00 €
Kosten der Unterkunft600,00 €
Gesamtbedarf1.163,00 €
Bürgergeld-AnspruchJa
Was wäre wenn?

Bürgergeld + Hinzuverdienst = Gesamteinkommen

BürgergeldHinzuverdienstBasis
0 €413 €825 €1K €2K €Start238 J.476 J.714 J.952 J.1190 J.1425 J.

Regelsätze 2026 nach Personengruppe

PersonengruppeRegelsatz/MonatJahresbetrag
Alleinstehende / Alleinerziehende563 €6.756 €
Paare je Person (§ 20 Abs. 4 SGB II)506 €6.072 €
Kinder 0–5 Jahre357 €4.284 €
Kinder 6–13 Jahre390 €4.680 €
Jugendliche 14–17 Jahre471 €5.652 €
Volljährige 18–24 (im Elternhaus)451 €5.412 €

Gesamtbedarf: Haushaltsgröße × Warmmiete

Warmmiete / Haushalt1 Pers.2 Pers.3 Pers.4 Pers.
400 €963 €1.412 €1.802 €2.192 €
500 €1.063 €1.512 €1.902 €2.292 €
600 €1.163 €1.612 €2.002 €2.392 €
700 €1.263 €1.712 €2.102 €2.492 €
800 €1.363 €1.812 €2.202 €2.592 €
1.000 €1.563 €2.012 €2.402 €2.792 €

Schonvermögen & Freibeträge 2026

KategorieBetragHinweis
Vermögensfreibetrag (1. Jahr)40.000 €/PersonErhöhtes Schonvermögen im Karenzjahr
Vermögensfreibetrag (ab 2. Jahr)15.000 €/PersonReguläres Schonvermögen
Altersvorsorge (nicht anrechenbar)Bis 750 €/BeitragsjahrRiester, Rürup, private AV
Selbstgenutztes WohneigentumNicht anrechenbarAngemessene Größe (bis ~130 m²)
KfZEin angemessenes KfZNicht anrechenbar für Arbeit/Ausbildung
Hinzuverdienst-Freibetrag100 € + 20 % (100–1.000 €)Max. 520 €/Monat freibetragsfrei

So funktioniert der Bürgergeld-Rechner

Im Tab Anspruch prüfen sehen Sie, ob Ihr Einkommen unter dem Gesamtbedarf liegt. Im Tab Leistungshöhe berechnen Sie den genauen Bürgergeld-Betrag nach Einkommensanrechnung. Im Tab Hinzuverdienst sehen Sie, wie sich ein Nebeneinkommen auf Ihre Leistung auswirkt.

Bürgergeld-Regelsätze 2026

  • Alleinstehende / Alleinerziehende: 563 €/Monat
  • Paare (je Person): 506 €/Monat
  • Kinder 0–5 Jahre: 357 €/Monat
  • Kinder 6–13 Jahre: 390 €/Monat
  • Kinder 14–17 Jahre: 471 €/Monat
  • Erwachsene Kinder bis 24 (im Haushalt): 451 €/Monat
  • Zusätzlich: Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung, angemessene Höhe)

Freibeträge beim Hinzuverdienst

Wenn Bürgergeld-Empfänger erwerbstätig sind, gelten gestaffelte Freibeträge:

  • Erste 100 €: vollständig frei
  • 100 € bis 1.000 €: 20 % werden nicht angerechnet
  • 1.000 € bis 1.500 €: 10 % werden nicht angerechnet
  • Maximal monatlich freigestellter Betrag: ca. 520 €

Häufige Fragen zum Bürgergeld

Alleinstehende: ca. 563 €/Monat Regelsatz, plus Kosten der Unterkunft. Paare: je 506 €. Die genauen Sätze werden jährlich angepasst und können auf der Website des BMAS abgerufen werden.

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Miet- und Heizkosten in angemessener Höhe. Was „angemessen" ist, definiert jede Gemeinde separat. Bei unangemessener Wohnung haben Sie eine Frist, eine günstigere Wohnung zu suchen.

Seit 2023 gelten die Bürgergeld-Sanktionen: Bei Pflichtverletzungen (z. B. Jobangebot ablehnen ohne Grund) kann das Bürgergeld um 10–30 % gemindert werden. Wiederholte Verstöße führen zu weiteren Kürzungen.

Ja. Ein Minijob (450–538 €) wird nach Abzug des Freibetrags angerechnet. Aus einem 538-€-Minijob bleiben nach Freibetragsrechnung ca. 188 € nicht angerechnet = mehr Gesamteinkommen als ohne Arbeit.

Ja, Kindergeld wird als Einkommen des Kindes angerechnet und reduziert den Kinderbedarf. Bei volljährigen Kindern im Haushalt wird das Kindergeld beim Kind als Einkommen angerechnet.

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