Wie funktioniert der Brutto-Netto-Rechner?
Der Brutto-Netto-Rechner berechnet aus Ihrem Bruttogehalt das Nettogehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben. Sie geben Ihr Jahresbrutto ein, wählen die Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht und die Art der Krankenversicherung – und erhalten sofort das monatliche Netto.
Abzüge vom Bruttolohn: Was wird abgezogen?
Steuern
- Lohnsteuer: Hängt vom Jahresgehalt, der Steuerklasse und dem Kinderfreibetrag ab. Bei Steuerklasse I und 45.000 € Jahresbrutto ca. 7.000–8.000 € p.a.
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer, aber nur wenn die Lohnsteuer über 18.130 € p.a. liegt (2026)
- Kirchensteuer: 8 % (Bayern, BW) oder 9 % (alle anderen) der Lohnsteuer, nur für Kirchenmitglieder
Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil)
- Rentenversicherung: 9,3 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze (ca. 8.050 €/Monat)
- Krankenversicherung (GKV): ca. 8,2 % (inkl. Zusatzbeitrag, variiert je Kasse)
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 1,8 % (Kinderlose: 2,4 %)
Die Steuerklassen im Überblick
- Klasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete (ohne Kinder) – Standard
- Klasse II: Alleinerziehende – Entlastungsbetrag von ca. 4.260 €
- Klasse III: Verheiratete/LG, höheres Einkommen – günstigster Abzug
- Klasse IV: Verheiratete/LG, ähnliches Einkommen – neutral
- Klasse V: Verheiratete/LG, niedrigeres Einkommen – höchster Abzug
- Klasse VI: Zweiter oder weiterer Job – Zusatzjob ohne Freibeträge
Beispiel: 45.000 € Jahresbrutto, Steuerklasse I
- Bruttogehalt pro Monat: 3.750 €
- Lohnsteuer: ca. 578 €/Monat
- Solidaritätszuschlag: 0 € (unter Freigrenze)
- Sozialabgaben: ca. 770 €/Monat
- Nettogehalt: ca. 2.400 €/Monat
Häufig gestellte Fragen
Bei Steuerklasse I und GKV bleiben ca. 1.900–2.050 € Netto. Geben Sie Ihre genauen Daten in den Rechner ein für ein präzises Ergebnis.
Klasse I: Ledig. II: Alleinerziehend. III: Verheiratet, höheres Einkommen. IV: Verheiratet, gleiches Einkommen. V: Verheiratet, niedrigeres Einkommen. VI: Zweitjob.
AN-Anteil: RV 9,3 %, KV ~8,2 %, AV 1,3 %, PV 1,8 %. Gesamt ca. 20,6 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
GKV: Einkommensabhängig, Familienversicherung möglich. PKV: Fixer Beitrag, kann bei gutem Einkommen günstiger sein, steigt aber im Alter. Gut für Singles mit hohem Einkommen ohne Kinder.
Bei komplexen Situationen: Selbstständigkeit, Immobilien, hohen Werbungskosten, Auslandsaufenthalten oder wenn Sie deutlich mehr Steuern zurückbekommen könnten als die Beraterkosten.
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