Betriebliche Altersvorsorge: Grundlagen
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die zweite Säule der deutschen Altersvorsorge. Sie wird über den Arbeitgeber organisiert und bietet steuerliche Vorteile in der Ansparphase. Fünf Durchführungswege stehen zur Verfügung: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse.
Steuer- und SV-Vorteile der Entgeltumwandlung
Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West 2026: ca. 90.600 €; 4 % = 3.624 €/Jahr = 302 €/Monat) sind:
- Steuerfrei – Lohnsteuer entfällt in der Ansparphase
- Sozialversicherungsfrei – KV, RV, PV, AV entfallen
- Bis 8 % BBG steuerfrei (kein SV-Vorteil über 4 %)
Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss
Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei neuen Direktversicherungsverträgen mindestens 15 % des Umwandlungsbetrags als Zuschuss leisten, sofern sie tatsächlich SV-Beiträge einsparen. Bei Bestandsverträgen gilt dies seit 2022. Viele Arbeitgeber bieten mehr als 15 % – verhandeln Sie!
Achtung: Rentenphase oft unterschätzt
In der Rentenphase werden bAV-Leistungen voll besteuert (nachgelagerte Besteuerung) und unterliegen dem vollen KV/PV-Beitragssatz (ohne Arbeitgeberanteil). Ein Freibetrag von ca. 176 €/Monat (2026) ist KV-beitragsfrei. Über diesem Betrag wird der volle KV-Satz (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag + PV) fällig – das kann die Netto-Rente erheblich mindern.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
8 % der BBG West 2026 (ca. 90.600 €) = ca. 7.248 €/Jahr = 604 €/Monat steuerfrei. Sozialversicherungsfrei nur bis 4 % = 3.624 €/Jahr = 302 €/Monat.
bAV lohnt sich besonders mit Arbeitgeberzuschuss. Riester lohnt sich bei Familien mit Kindern (hohe Zulagen). Ohne AG-Zuschuss und ohne Kinder ist oft weder bAV noch Riester optimal – ein ETF-Sparplan kann besser sein.
Eine laufende bAV-Direktversicherung ist in der Regel nicht kündbar. Sie können sie beitragsfrei stellen (keine neuen Einzahlungen) oder bei Jobwechsel mitnehmen. Ein echter Ausstieg ist kaum möglich.
bAV-Kapital unter bestimmten Freigrenzen ist nicht anrechenbar. Im Rentenalter werden bAV-Leistungen auf Grundsicherung angerechnet – mit einem Freibetrag (seit 2018) von bis zu ca. 218 €/Monat (2026).
Besonders bei hohem Arbeitgeberzuschuss (>30 %), hohem Steuersatz in der Arbeitsphase (>35 %) und wenn zu erwarten ist, dass der persönliche Steuersatz in der Rente niedriger ist. Bei GmbH-Gesellschaftern und Gutverdiernern oft attraktiv.
Verwandte Rechner
- Rentenrechner – Gesetzliche Rente berechnen
- Riester-Rechner – Riester-Förderung berechnen
- Rürup-Rechner – Basisrente für Selbstständige
- Brutto-Netto-Rechner – Nettolohn berechnen