Betriebskostenrechner

Betriebskostenabrechnung erstellen – Mieteranteil berechnen

Einheiten
Betriebskosten (jährlich)
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
%
€/Monat
Jährliche Betriebskosten des Mieters
2.938,67 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Flächenanteil des Mieters16,0 %
Betriebskosten ohne Heizung1.621,33 €
Heizkosten Mieteranteil1.317,33 €
Gesamte Betriebskosten p.a.2.938,67 €
Monatlicher Anteil244,89 €
Pro m² Wohnfläche (monatlich)3,06 €/m²
Was wäre wenn?
Hinweis: Berechnung nach BetrKV §2 und HeizKV §7-9. Heizkosten vereinfacht (ohne tatsächliche Verbrauchsmessung pro Einheit). Für rechtssichere Betriebskostenabrechnungen ggf. Hausverwaltung oder Rechtsanwalt hinzuziehen.
KostenartGesamtkosten p.a.VerteilerschlüsselMieteranteil p.a.Monatlich
Grundsteuer1.200,00 €Wohnfläche192,00 €16,00 €
Wasser / Kaltwasser1.800,00 €Verbrauch288,00 €24,00 €
Abwasser / Entwässerung1.200,00 €Verbrauch192,00 €16,00 €
Müllabfuhr / Straßenreinigung600,00 €Einheiten100,00 €8,33 €
Allgemeinstrom (Beleuchtung etc.)400,00 €Wohnfläche64,00 €5,33 €
Gebäudeversicherung1.500,00 €Wohnfläche240,00 €20,00 €
Hausmeister2.400,00 €Wohnfläche384,00 €32,00 €
Gartenpflege800,00 €Wohnfläche128,00 €10,67 €
Schornsteinfeger200,00 €Einheiten33,33 €2,78 €
Aufzug0,00 €Wohnfläche0,00 €0,00 €
Heizkosten8.000,00 €70% Verbr. / 30% Fläche1.317,33 €109,78 €
Gesamt18.100,00 €2.938,67 €244,89 €
Betriebskostenspiegel (Vergleich Bundesdurchschnitt €/m²/Monat)
PositionBundesdurchschnittBei 80 m² p.a.
Wasserversorgung0,32 €/m²/Mon.307 €
Grundsteuer0,17 €/m²/Mon.163 €
Gebäudereinigung0,16 €/m²/Mon.154 €
Hausmeister0,24 €/m²/Mon.230 €
Gartenpflege0,10 €/m²/Mon.96 €
Müllbeseitigung0,16 €/m²/Mon.154 €
Beleuchtung0,05 €/m²/Mon.48 €
Gebäudeversicherung0,19 €/m²/Mon.182 €
Gesamt (ohne Heizung)1,20 €/m²/Mon.1.152 €

Jährlicher Mieteranteil Heizkosten (bei 500 m² Gesamtfläche)

Mieterfläche m² / Heizkosten €/Jahr3.000 €5.000 €8.000 €12.000 €16.000 €20.000 €
40 m²422 €703 €1.125 €1.688 €2.251 €2.813 €
60 m²458 €763 €1.221 €1.832 €2.443 €3.053 €
80 m²494 €823 €1.317 €1.976 €2.635 €3.293 €
100 m²530 €883 €1.413 €2.120 €2.827 €3.533 €
120 m²566 €943 €1.509 €2.264 €3.019 €3.773 €
150 m²620 €1.033 €1.653 €2.480 €3.307 €4.133 €

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten (auch Nebenkosten genannt) sind laufende Kosten, die beim Betrieb eines Wohngebäudes entstehen. Vermieter dürfen diese auf Mieter umlegen, sofern sie in der Betriebskostenverordnung (BetrKV §2) aufgelistet sind und dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen.

Umlagefähige Betriebskosten nach BetrKV

Die Betriebskostenverordnung listet 17 umlagefähige Kostenarten auf:

Heizkostenverordnung: Pflichtabrechnung nach Verbrauch

Die Heizkostenverordnung (HeizKV) schreibt vor, dass mindestens 50 %, höchstens 70 % der Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden müssen. Der Rest (30–50 %) wird nach Wohnfläche verteilt. Eine reine Flächenabrechnung ohne Verbrauchsmessung ist verboten. Bei Verstoß darf der Mieter die Heizkostenrechnung um 15 % kürzen.

Nicht umlagefähige Kosten

Folgende Kosten darf der Vermieter nicht auf Mieter umlegen: Verwaltungskosten, Buchführungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Abschreibungen und Kosten für Leerstand. Auch Kosten für erstmalige Einrichtungen sind nicht umlagefähig.

Häufig gestellte Fragen

Laufende Gebäudekosten nach BetrKV §2: Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Heizung, Versicherungen, Hausmeister, Gartenpflege u. a. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähig.

Nach HeizKV: 50–70 % nach Verbrauch (Heizkostenzähler), 30–50 % nach Wohnfläche. Eine reine Flächenabrechnung ist verboten – bei Verstoß darf der Mieter 15 % kürzen.

Innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungsjahres. Kommt sie später, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen. Guthaben muss der Vermieter trotzdem auszahlen.

Standard ist die Wohnfläche. Alternativ können Verbrauch (Strom, Wasser) oder Personenzahl vereinbart werden. Der Schlüssel muss im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt sein.

Ja, der Mieter hat das Recht, alle Belege (Rechnungen, Verträge) beim Vermieter einzusehen. Kopien muss der Vermieter auf Kosten des Mieters bereitstellen.