Wie funktioniert das BAföG?
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt Studierende und Schüler, die sich ihre Ausbildung nicht selbst finanzieren können. Die Förderung setzt sich aus einem Bedarf (je nach Wohnsituation) und Anrechnungen aus Elterneinkommen sowie eigenem Einkommen/Vermögen zusammen.
BAföG-Bedarfssätze 2026
Der Bedarf richtet sich nach der Wohnsituation:
- Wohnen bei den Eltern: 511 Euro monatlich
- Eigene Wohnung/auswärts: 934 Euro monatlich (inkl. 122 Euro KV/PV-Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung)
Dies sind die Höchstbeträge. Je nach Einkommen der Eltern und eigenem Einkommen kann der Anspruch geringer sein.
Anrechnung des Elterneinkommens
Das Elterneinkommen wird nach folgenden Schritten angerechnet:
- Pauschalierung des Bruttoeinkommens auf Netto (ca. 76 %)
- Abzug des Freibetrags (2.415 Euro für verheiratete Eltern, 1.605 Euro je Elternteil)
- Erhöhung des Freibetrags um 730 Euro je Geschwisterkind in Ausbildung
- 47 % des Überschusses werden auf den BAföG-Bedarf angerechnet
Rückzahlung des BAföG-Darlehens
Das BAföG wird je zur Hälfte als Zuschuss (kein Rückzahlungspflicht) und als zinsloses Staatsdarlehen gewährt. Die wichtigsten Eckdaten zur Rückzahlung:
- Maximale Darlehenssumme: 10.010 Euro
- Monatliche Rückzahlungsrate: 130 Euro
- Rückzahlungsbeginn: 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit
- Erlass bis zu 50 % bei besonders guten Noten oder frühem Abschluss möglich
Häufig gestellte Fragen
In eigener Wohnung: 934 Euro/Monat (inkl. KV/PV-Zuschlag). Bei den Eltern: 511 Euro/Monat.
Nach Pauschalabzug (76 % des Brutto) und Freibetrag (2.415 € verheiratet) werden 47 % des Überschusses angerechnet. Geschwister erhöhen den Freibetrag um je 730 €.
50 % sind zinsloses Darlehen (max. 10.010 €), 50 % Zuschuss. Rückzahlung ab 5 Jahre nach Regelstudienzeit mit 130 €/Monat.
Freibetrag: 538 Euro/Monat (Minijob-Grenze 2026). Darüber wird das Einkommen angerechnet. Vermögen über 15.000 € wird ebenfalls berücksichtigt.
Deutsche Staatsangehörige und bestimmte Ausländer in anerkannten Ausbildungen/Studiengängen, die die Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten.