So funktioniert der ALG-I-Rechner
Im Tab ALG I berechnen ermitteln Sie das monatliche Arbeitslosengeld. Im Tab Bezugsdauer sehen Sie, wie lange Sie Leistungen erhalten. Im Tab ALG I vs. Bürgergeld vergleichen Sie beide Leistungen.
Die Formel: ALG I berechnen
Leistungsentgelt = Nettoeinkommen × 0,80 (vereinfacht) ALG I = Leistungsentgelt × 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind)
Bezugsdauer ALG I nach Beschäftigung und Alter
| Versicherungszeit (5 J.) | Alter | Max. Bezugsdauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | beliebig | 6 Monate |
| 24 Monate | beliebig | 12 Monate |
| 30 Monate | ab 50 | 15 Monate |
| 36 Monate | ab 55 | 18 Monate |
| 48 Monate | ab 58 | 24 Monate |
Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld I
Melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Den Leistungsantrag können Sie persönlich, per Post oder online stellen. Für jede Woche Verspätung bei der Meldung gibt es eine Sperrzeit von bis zu 1 Woche.
Eine Sperrzeit tritt ein bei: Eigenkündigung ohne wichtigen Grund (12 Wochen), Ablehnung eines zumutbaren Jobangebots (3 Wochen), unentschuldigtem Fehlen bei der Agentur für Arbeit. Während der Sperrzeit ruht der Anspruch.
Ja, bis zu 165 €/Monat (Freibetrag) können verdient werden, ohne das ALG I zu kürzen. Beträge darüber werden angerechnet.
Ja. Während des ALG-I-Bezugs sind Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden von der Agentur für Arbeit übernommen.
67 % statt 60 % erhalten Arbeitnehmer, die im Bezugsjahr mindestens ein Kind haben, für das sie Kindergeld beziehen oder das beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.