Arbeitslosengeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr ALG I, die maximale Bezugsdauer und vergleichen Sie mit dem Bürgergeld.

Monatliches Arbeitslosengeld I
1.008,00 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Leistungssatz60,00 %
Leistungsentgelt (Berechnungsbasis)1.680,00 €
Satz mit Kind: 67 %, ohne Kind: 60 %
Was wäre wenn?

ALG I über 12 Monate vs. Bürgergeld-Niveau

Bürgergeld-NiveauALG I AufschlagBasis
0 €272 €544 €816 €1K €Start2 J.4 J.6 J.8 J.10 J.12 J.

Bezugsdauer nach Alter und Beschäftigungszeit (§ 147 SGB III)

Beschäftigungunter 5050–5455–57ab 58
12 Monate6 Mo.6 Mo.6 Mo.6 Mo.
16 Monate8 Mo.8 Mo.8 Mo.8 Mo.
20 Monate10 Mo.10 Mo.10 Mo.10 Mo.
24 Monate12 Mo.12 Mo.12 Mo.12 Mo.
30 Monate12 Mo.15 Mo.15 Mo.15 Mo.
36 Monate12 Mo.15 Mo.18 Mo.18 Mo.
48 Monate12 Mo.15 Mo.18 Mo.24 Mo.

Monatliches ALG I: Nettoeinkommen × Leistungssatz

Nettoeinkommen / Leistungssatz60 %67 %
1.500 €720 €804 €
2.000 €960 €1.072 €
2.500 €1.200 €1.340 €
3.000 €1.440 €1.608 €
3.500 €1.680 €1.876 €
4.000 €1.920 €2.144 €

Sperrzeiten nach Kündigungsgrund (§ 159 SGB III)

GrundSperrzeitAuswirkung
Selbst gekündigt ohne wichtigen Grund12 WochenAnspruchsdauer verkürzt um bis zu 1/4
Aufhebungsvertrag akzeptiert12 WochenAusnahme: Bei nachvollziehbarem Eigeninteresse
Meldeversäumnis beim Jobcenter1 WocheWiederholung: bis zu 3 Wochen
Ablehnung zumutbarer Arbeit3 WochenWiederholung: bis zu 12 Wochen
Ablehnung Qualifizierungsmaßnahme3 WochenAusnahme: gesundheitliche Gründe
Wichtiger Grund für KündigungKeinez.B. Mobbing, gesundheitliche Gründe

So funktioniert der ALG-I-Rechner

Im Tab ALG I berechnen ermitteln Sie das monatliche Arbeitslosengeld. Im Tab Bezugsdauer sehen Sie, wie lange Sie Leistungen erhalten. Im Tab ALG I vs. Bürgergeld vergleichen Sie beide Leistungen.

Die Formel: ALG I berechnen

Leistungsentgelt = Nettoeinkommen × 0,80 (vereinfacht)
ALG I = Leistungsentgelt × 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind)

Bezugsdauer ALG I nach Beschäftigung und Alter

Versicherungszeit (5 J.)AlterMax. Bezugsdauer
12 Monatebeliebig6 Monate
24 Monatebeliebig12 Monate
30 Monateab 5015 Monate
36 Monateab 5518 Monate
48 Monateab 5824 Monate

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld I

Melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Den Leistungsantrag können Sie persönlich, per Post oder online stellen. Für jede Woche Verspätung bei der Meldung gibt es eine Sperrzeit von bis zu 1 Woche.

Eine Sperrzeit tritt ein bei: Eigenkündigung ohne wichtigen Grund (12 Wochen), Ablehnung eines zumutbaren Jobangebots (3 Wochen), unentschuldigtem Fehlen bei der Agentur für Arbeit. Während der Sperrzeit ruht der Anspruch.

Ja, bis zu 165 €/Monat (Freibetrag) können verdient werden, ohne das ALG I zu kürzen. Beträge darüber werden angerechnet.

Ja. Während des ALG-I-Bezugs sind Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden von der Agentur für Arbeit übernommen.

67 % statt 60 % erhalten Arbeitnehmer, die im Bezugsjahr mindestens ein Kind haben, für das sie Kindergeld beziehen oder das beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.

Verwandte Rechner