Altersteilzeit: Sanfter Übergang in die Rente
Altersteilzeit (ATZ) ist ein Instrument für Arbeitnehmer ab 55 Jahren, die schrittweise aus dem Arbeitsleben ausscheiden möchten. Die gesetzliche Grundlage bildet das Altersteilzeitgesetz (AltTZG), wobei die meisten ATZ-Regelungen heute tarifvertraglich oder individualvertraglich vereinbart werden.
Blockmodell: Der beliebteste Weg
Das Blockmodell teilt die Altersteilzeitdauer in zwei gleiche Hälften:
- Arbeitsphase: Vollzeit arbeiten, Vergütung 50 % + Aufstockung
- Freiphase: Vollständig freigestellt, weiterhin Aufstockungsbetrag
- Das Wertguthaben aus der Arbeitsphase finanziert die Freiphase
- Vorteil: Früherer faktischer Ruhestand, oft genutzt für frühen Renteneintritt
Aufstockung: Was zahlt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber muss gesetzlich mindestens auf 70 % des bisherigen Nettolohns aufstocken. Zudem zahlt er erhöhte Rentenversicherungsbeiträge auf mindestens 80 % des Vollzeitentgelts. In der Praxis bieten viele Unternehmen durch Tarifvertrag 80–85 % Aufstockung.
Insolvenzschutz
Das in der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben muss durch den Arbeitgeber gegen Insolvenz gesichert sein (z.B. durch Treuhandmodelle). Achten Sie auf eine entsprechende Vereinbarung.
Häufige Fragen zur Altersteilzeit
Gesetzlich ab 55 Jahren. Voraussetzung: In den letzten 5 Jahren mindestens 1.080 Tage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Viele Tarifverträge sehen Altersteilzeit ab 57 oder 60 Jahren vor.
Es gibt keine gesetzliche Maximalgrenze. Typisch sind 2–6 Jahre. Bei längerem Zeitraum wird die Insolvenzabsicherung des Wertguthabens noch wichtiger.
Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Der Arbeitgeber muss zustimmen. In der Praxis kommt es auf den Tarifvertrag und das individuelle Verhandlungsgeschick an.
In der Altersteilzeit bleiben Sie pflichtversichert in der GKV. Die Beiträge werden auf das aufgestockte Entgelt berechnet. Beim Übergang in die Rente wechseln Sie in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner).
Ja. Viele Arbeitnehmer nutzen das Blockmodell, um faktisch früher in Rente zu gehen. Mit 63 (Frühverrentung mit Abschlägen) oder 64 ist eine Kombination aus Altersteilzeit und vorgezogenem Renteneintritt möglich.
Verwandte Rechner
- Rentenrechner – Gesetzliche Rente berechnen
- Entgeltpunkte-Rechner – Rentenpunkte nach Karriere
- Brutto-Netto-Rechner – Nettolohn berechnen
- Betriebsrente-Rechner – bAV berechnen