Altersteilzeit-Rechner

Blockmodell und Gleichverteilungsmodell mit Gehalt und Aufstockung berechnen

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Netto-Einkommen während Altersteilzeit
2.176,00 €/Monat
🔒 Alle Berechnungen lokal
Arbeitsphase (Dauer)2,5 Jahre
Freiphase (Dauer)2,5 Jahre
Netto in Arbeitsphase/Monat2.176,00 €
Netto in Freiphase/Monat2.176,00 €
Vollzeitnetto (Vergleich)2.720,00 €
Aufstockungsbetrag (AG/BA)816,00 €
Hinweis: Die Aufstockung auf 80 % des Nettolohns wird vom Arbeitgeber geleistet (mind. auf 70 % vorgeschrieben). Die genaue Berechnung hängt vom Tarifvertrag und individuellen Vereinbarungen ab.
Was wäre wenn?

Einkommens-Zusammensetzung über 5 Jahre ATZ

Eigeneinkommen (50 % Gehalt)Aufstockung (AG/BA)Basis
0 €588 €1K €2K €2K €Start10 J.20 J.30 J.40 J.50 J.60 J.

Block- vs. Gleichverteilungsmodell: Direktvergleich

MerkmalBlockmodellGleichverteilung
Arbeitszeit2,5 Jahre (Vollzeit 50 %)5,0 Jahre (50 %)
Freiphase2,5 Jahre freiKeine
Netto/Monat2.176 €2.176 €
Vollzeitnetto2.720 €2.720 €
Einkommensverlust20,0 %20,0 %
Frühester Renteneintritt63 Jahre63 Jahre
Geeignet fürKlarer Schnitt, langer UrlaubGleichmäßige Entlastung

Netto-ATZ-Einkommen: Bruttogehalt × Aufstockungsprozent

Jahresbrutto / Aufstockung auf70 %75 %80 %85 %90 %
30.000 €1.190 €1.275 €1.360 €1.445 €1.530 €
40.000 €1.587 €1.700 €1.813 €1.927 €2.040 €
50.000 €1.983 €2.125 €2.267 €2.408 €2.550 €
60.000 €2.380 €2.550 €2.720 €2.890 €3.060 €
80.000 €3.173 €3.400 €3.627 €3.853 €4.080 €
100.000 €3.967 €4.250 €4.533 €4.817 €5.100 €

Rentenrelevante Auswirkungen der ATZ

AspektAuswirkungHinweis
Rentenpunkte in ATZMindestens 90 % des vollzeitäquivalenten EPAG muss RV-Beiträge auf fiktives Vollgehalt aufstocken
Frühverrentung mit 63-0,3 % pro Monat vor 67 (max. 14,4 %)Mit 45 Beitragsjahren: kein Abschlag
ALG-1-AnspruchEntfällt während FreiphaseFreiphase gilt als sozialversicherungspflichtig
KrankenversicherungGKV-Beiträge auf 80 % BruttoGesetzlich geregelt, AG zahlt halben Beitrag
PflegeversicherungReguläre Beiträge weiterKeine ATZ-Sonderregelung
SteuerklasseUnverändertATZ-Aufstockung steuerpflichtig (Progressionsvorbehalt beachten)

Altersteilzeit: Sanfter Übergang in die Rente

Altersteilzeit (ATZ) ist ein Instrument für Arbeitnehmer ab 55 Jahren, die schrittweise aus dem Arbeitsleben ausscheiden möchten. Die gesetzliche Grundlage bildet das Altersteilzeitgesetz (AltTZG), wobei die meisten ATZ-Regelungen heute tarifvertraglich oder individualvertraglich vereinbart werden.

Blockmodell: Der beliebteste Weg

Das Blockmodell teilt die Altersteilzeitdauer in zwei gleiche Hälften:

Aufstockung: Was zahlt der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber muss gesetzlich mindestens auf 70 % des bisherigen Nettolohns aufstocken. Zudem zahlt er erhöhte Rentenversicherungsbeiträge auf mindestens 80 % des Vollzeitentgelts. In der Praxis bieten viele Unternehmen durch Tarifvertrag 80–85 % Aufstockung.

Insolvenzschutz

Das in der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben muss durch den Arbeitgeber gegen Insolvenz gesichert sein (z.B. durch Treuhandmodelle). Achten Sie auf eine entsprechende Vereinbarung.

Häufige Fragen zur Altersteilzeit

Gesetzlich ab 55 Jahren. Voraussetzung: In den letzten 5 Jahren mindestens 1.080 Tage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Viele Tarifverträge sehen Altersteilzeit ab 57 oder 60 Jahren vor.

Es gibt keine gesetzliche Maximalgrenze. Typisch sind 2–6 Jahre. Bei längerem Zeitraum wird die Insolvenzabsicherung des Wertguthabens noch wichtiger.

Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Der Arbeitgeber muss zustimmen. In der Praxis kommt es auf den Tarifvertrag und das individuelle Verhandlungsgeschick an.

In der Altersteilzeit bleiben Sie pflichtversichert in der GKV. Die Beiträge werden auf das aufgestockte Entgelt berechnet. Beim Übergang in die Rente wechseln Sie in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner).

Ja. Viele Arbeitnehmer nutzen das Blockmodell, um faktisch früher in Rente zu gehen. Mit 63 (Frühverrentung mit Abschlägen) oder 64 ist eine Kombination aus Altersteilzeit und vorgezogenem Renteneintritt möglich.

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