Abgeltungssteuerrechner

Steuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne berechnen

Netto-Kapitalertrag
3.945,00 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Brutto-Kapitalertrag5.000,00 €
Sparerpauschbetrag1.000 €
Steuerpflichtiger Anteil4.000,00 €
Abgeltungssteuer (25 %)1.000,00 €
Solidaritätszuschlag55,00 €
Effektiver Steuersatz21,10 %
Was wäre wenn?

Kapitalertrag € / Freibetrag €0 €500 €1.000 €1.500 €2.000 €
500 €368 €500 €500 €500 €500 €
1.000 €736 €868 €1.000 €1.000 €1.000 €
2.000 €1.473 €1.604 €1.736 €1.868 €2.000 €
5.000 €3.681 €3.813 €3.945 €4.077 €4.209 €
10.000 €7.363 €7.494 €7.626 €7.758 €7.890 €
20.000 €14.725 €14.857 €14.989 €15.121 €15.253 €
MethodeSteuersatzSteuer auf KapitalertragNetto-ErtragVorteil
Abgeltungssteuer (25 %)25 %1.055 €3.945 €Ungünstiger
Persönlicher Steuersatz14,7 %621 €4.379 €Günstiger!

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer (seit 2009) ist eine Pauschalsteuer von 25 % auf alle privaten Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und ggf. Kirchensteuer beträgt der effektive Steuersatz ca. 26,375 % (ohne Kirchensteuer).

Sparerpauschbetrag: Ihr steuerfreies Kontingent

Der Sparerpauschbetrag ist Ihr jährlicher Steuerfreibetrag für Kapitalerträge:

Zinsen und Dividenden bis zu dieser Grenze sind vollständig steuerfrei. Wichtig: Stellen Sie bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag, um diesen Vorteil zu nutzen.

Die Abgeltungssteuer-Formel

Steuerpflichtiger Anteil = max(0, Kapitalertrag - Sparerpauschbetrag)

Abgeltungssteuer = Steuerpflichtiger Anteil × 25 % / (1 + Kirchensteuersatz)

Solidaritätszuschlag = Abgeltungssteuer × 5,5 %

Teilfreistellung bei ETFs

Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge von der Abgeltungssteuer befreit (Teilfreistellung). Das bedeutet, effektiv wird nur auf 70 % Steuer berechnet. Effektiver Steuersatz auf Aktien-ETF-Erträge: ca. 18,46 %.

Häufig gestellte Fragen

25 % Pauschalsteuer auf Kapitalerträge + 5,5 % Soli = 26,375 % effektiv. Gilt für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.

1.000 €/Jahr (Single) oder 2.000 €/Jahr (Ehepaar) steuerfrei. Freistellungsauftrag bei der Bank beantragen.

Anweisung an die Bank, Kapitalerträge bis zum Freibetrag nicht zu besteuern. Unbedingt nutzen!

Ja, aber mit 30 % Teilfreistellung für Aktien-ETFs. Effektiv zahlen Sie nur auf 70 % der Erträge Steuer.

Falls Ihr Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, können Sie Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern lassen – das spart Steuern. Angabe in der Steuererklärung (Anlage KAP).

Verwandte Rechner