Abfindungsrechner

Steuer auf Abfindungen berechnen – mit und ohne Fünftelregelung

Netto-Abfindung mit Fünftelregelung
19.487 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Steuer ohne Fünftelregelung11.891 €
Steuer mit Fünftelregelung10.513 €
Steuerersparnis durch Fünftelregelung1.378 €
Netto ohne Fünftelregelung16.959 €
Was wäre wenn?
Hinweis: Die Fünftelregelung gilt nur für außerordentliche Einkünfte (Abfindungen). Keine Sozialabgaben auf Abfindungen. Bei Aufhebungsverträgen droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Steuerberater konsultieren.
AbfindungSteuer ohne 5-telEff. Satz ohneSteuer mit 5-telEff. Satz mitErsparnis
10.000 €3.577 €35,8 %3.432 €34,3 %145 €
20.000 €7.516 €37,6 %6.936 €34,7 %580 €
30.000 €11.891 €39,6 %10.513 €35,0 %1.378 €
50.000 €20.291 €40,6 %17.884 €35,8 %2.407 €
75.000 €30.791 €41,1 %27.505 €36,7 %3.286 €
100.000 €41.291 €41,3 %37.580 €37,6 %3.711 €
150.000 €62.291 €41,5 %59.456 €39,6 %2.835 €
200.000 €83.291 €41,6 %80.456 €40,2 %2.835 €
Basis: Sonstiges Jahreseinkommen 45.000 €
Wenn Sie die Wahl haben: Abfindung im Januar (neues Steuerjahr) bedeutet weniger reguläres Einkommen, damit niedrigere Progression.
AuszahlungszeitpunktSonst. JahreseinkommenSteuer (mit 5-tel)SoliNetto-Abfindung
Januar-Auszahlung (neues Jahr, 1 Mon. Einkommen)3.750 €0 €0,00 €30.000 €
Mitte des Jahres (6 Mon. Einkommen)22.500 €8.067 €0,00 €21.933 €
Oktober (9 Mon. Einkommen)33.750 €9.290 €0,00 €20.710 €
Dezember (altes Jahr, 12 Mon. Einkommen)45.000 €10.513 €0,00 €19.487 €

Abfindung € / Sonstiges Einkommen €0 €20.000 €40.000 €60.000 €80.000 €100.000 €
15.000 €0 €3.816 €4.903 €5.990 €6.300 €6.300 €
25.000 €0 €6.451 €8.263 €10.074 €10.500 €10.500 €
50.000 €0 €13.354 €16.978 €21.450 €21.000 €21.000 €
75.000 €2.422 €20.711 €26.147 €31.950 €31.500 €31.500 €
100.000 €8.251 €28.520 €35.768 €42.450 €42.000 €42.000 €
150.000 €21.605 €45.498 €57.218 €63.450 €63.000 €63.000 €

Wie werden Abfindungen versteuert?

Eine Abfindung ist steuerrechtlich eine "außerordentliche Einnahme" nach § 34 EStG. Sie ist vollständig einkommensteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Der große Steuervorteil: Auf Antrag kann die Fünftelregelung angewendet werden.

Die Fünftelregelung: Wie funktioniert sie?

Die Fünftelregelung mildert die Steuerprogression bei einmaligen, hohen Einkünften:

  1. Berechne die Steuer auf das reguläre Einkommen (ohne Abfindung)
  2. Berechne die Steuer auf das reguläre Einkommen + 1/5 der Abfindung
  3. Die Differenz aus (2) und (1) × 5 = Steuer auf die Abfindung

Da nur 1/5 der Abfindung im Grenzsteuersatz wirkt, ist die Progression deutlich milder.

Beispiel: 30.000 € Abfindung bei 45.000 € Jahreseinkommen

Gesetzlicher Abfindungsanspruch

Nach § 1a KSchG haben Sie bei betriebsbedingter Kündigung Anspruch auf:

0,5 × monatliches Bruttogehalt × Anzahl der Beschäftigungsjahre

Dies gilt, wenn der Arbeitgeber auf das Recht zur Kündigungsschutzklage verzichtet. In Verhandlungen werden oft höhere Beträge erzielt.

Häufig gestellte Fragen

Als Einkommensteuer (keine Sozialabgaben). Fünftelregelung kann die Steuer erheblich reduzieren.

Steuer auf 1/5 der Abfindung berechnen × 5 = günstigere Besteuerung durch gemilderte Progression.

Nein! Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Nur Einkommensteuer fällt an.

Ja, bei Aufhebungsverträgen droht eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Bei ordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber entfällt die Sperrzeit.

Fast immer. Anwälte verhandeln oft höhere Abfindungen als der gesetzliche Anspruch. Die Kosten sind meist durch die höhere Abfindung gedeckt.

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