Wie werden Abfindungen versteuert?
Eine Abfindung ist steuerrechtlich eine "außerordentliche Einnahme" nach § 34 EStG. Sie ist vollständig einkommensteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Der große Steuervorteil: Auf Antrag kann die Fünftelregelung angewendet werden.
Die Fünftelregelung: Wie funktioniert sie?
Die Fünftelregelung mildert die Steuerprogression bei einmaligen, hohen Einkünften:
- Berechne die Steuer auf das reguläre Einkommen (ohne Abfindung)
- Berechne die Steuer auf das reguläre Einkommen + 1/5 der Abfindung
- Die Differenz aus (2) und (1) × 5 = Steuer auf die Abfindung
Da nur 1/5 der Abfindung im Grenzsteuersatz wirkt, ist die Progression deutlich milder.
Beispiel: 30.000 € Abfindung bei 45.000 € Jahreseinkommen
- Steuer ohne Fünftelregel: ca. 10.500 € (35 % auf Abfindung)
- Steuer mit Fünftelregel: ca. 8.400 € (28 % effektiv)
- Ersparnis durch Fünftelregel: ca. 2.100 €
Gesetzlicher Abfindungsanspruch
Nach § 1a KSchG haben Sie bei betriebsbedingter Kündigung Anspruch auf:
0,5 × monatliches Bruttogehalt × Anzahl der Beschäftigungsjahre
Dies gilt, wenn der Arbeitgeber auf das Recht zur Kündigungsschutzklage verzichtet. In Verhandlungen werden oft höhere Beträge erzielt.
Häufig gestellte Fragen
Als Einkommensteuer (keine Sozialabgaben). Fünftelregelung kann die Steuer erheblich reduzieren.
Steuer auf 1/5 der Abfindung berechnen × 5 = günstigere Besteuerung durch gemilderte Progression.
Nein! Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Nur Einkommensteuer fällt an.
Ja, bei Aufhebungsverträgen droht eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Bei ordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber entfällt die Sperrzeit.
Fast immer. Anwälte verhandeln oft höhere Abfindungen als der gesetzliche Anspruch. Die Kosten sind meist durch die höhere Abfindung gedeckt.
Verwandte Rechner
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